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Fürstentum Ansbach (1398–1792) |
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Fürstentum Ansbach (1398–1792)from the Wikipedia | Read original article |
Das Fürstentum Ansbach bzw. Markgraftum Brandenburg-Ansbach war ein reichsunmittelbares Territorium im Fränkischen Reichskreis, das von Nebenlinien des Hauses Hohenzollern regiert wurde.
Das Fürstentum Ansbach entwickelte sich aus dem untergebirgischen Landesteil der Burggrafschaft Nürnberg. Zusammen mit dem obergebirgischen Teil der Burggrafschaft bildete es die fränkischen Stammlande der Hohenzollern. Nachdem die Hohenzollern 1415/1417 mit Burggraf Friedrich VI. von Nürnberg in den erblichen Besitz der Mark Brandenburg gelangt waren, verwendeten sie ihren dadurch neu erworbenen Titel Markgraf mit der Zeit auch in ihren bisherigen fränkischen Besitzungen. Mit dem 1427 erfolgten Verkauf der Nürnberger Burggrafenburg an die Reichsstadt Nürnberg endete das burggräfliche Kapitel in der Geschichte der Hohenzollern. Für ihre fränkischen Territorien bürgerte sich nunmehr die Bezeichnung Markgraftum ein, bzw. im Zuge späterer (zunächst jedoch nur vorübergehender) Landesteilungen dann Markgraftümer. Die endgültige Trennung in zwei selbstständige Territorien fand schließlich 1486 nach dem Tod von Markgraf Albrecht Achilles statt. Entsprechend der 1473 von Albrecht erlassenen Dispositio Achillea wurde dabei das hohenzollernsche Herrschaftsgebiet in Franken unter seine beiden jüngeren Söhnen aufgeteilt. Die Zuweisung der beiden Landesteile wurde durch Losentscheid entschieden. Friedrich II. fiel dabei mit dem untergebirgischen Land das spätere Fürstentum Ansbach zu, während sein Bruder Siegmund mit dem zweiten Landesteil das nachmalige Fürstentum Kulmbach erhielt.
Das Fürstentum Ansbach wurde zwar mehrfach in Personalunion mit dem Fürstentum Kulmbach (bzw. seit 1604 Bayreuth) regiert (1495–1515, 1557–1603 und 1769–1791), es blieb aber bis zum Ende des alten Reiches ein staatsrechtlich eigenständiges Territorium. Mit dem Fürstentum Bayreuth wurde es 1791/1792 an den preußischen Staat angegliedert und zusammen als Ansbach-Bayreuth zunächst von Karl August von Hardenberg gemeinsam verwaltet. Noch vor der Niederlage Preußens im vierten Koalitionskrieg fiel es 1806 durch einen von Napoleon erzwungenen Gebietstausch an das Königreich Bayern.
Markgraf | von | bis | Anmerkungen | Bild |
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Friedrich I. | 1398 | 1440 | Friedrich I. war der jüngere Bruder von Johann III. Er zählte noch zu den Burggrafen von Nürnberg. Nach der Teilung erhielt er von seinem Vater dem Burggrafen Friedrich V. von Nürnberg 1398 das "untergebürgische" Fürstentum Ansbach und nach dem Tod seines Bruder auch das "obergebürgische" Fürstentum Kulmbach. Seit 1415 erhielt er auch die Würde des Kurfürsten von Brandenburg verliehen. | |
Albrecht I. Achilles | 1440 | 1486 | Albrecht Achilles übernahm als Markgraf von Ansbach nach dem Tod seines ohne männliche Nachkommen verstorbenen Bruders Johann der Alchemist auch das Fürstentum Kulmbach. Als sein ältester Bruder Friedrich der Eiserne 1470 als Kurfürst von Brandenburg abdankte, folgte er ihm nach und vereinte damit den gesamten Besitz der Hohenzollern in einer Hand. | |
Friedrich II. | 1486 | 1515 | Friedrich II. war der zweite Sohn des Albrecht Achilles. Er übernahm nach dem Tod seines Bruders Siegmund auch das Fürstentum Kulmbach. Wegen seines verschwenderischen Lebensstils wurde er 1515 von seinen Söhnen abgesetzt und 13 Jahre lang auf der Plassenburg gefangen gehalten. | |
Georg der Fromme | 1515 | 1543 | Georg der Fromme war ein Sohn von Friedrich II.. Zusammen mit Bruder Kasimir entmachtete er seinen Vater 1515. Georg der Fromme übernahm dabei das Fürstentum Ansbach, ließ es in seiner Abwesenheit aber von seinem Bruder verwalten. Als dieser starb, übernahm er für Kasimirs minderjährigen Sohn Albrecht Alcibiades bis zu dessen Volljährigkeit die Regierungsgeschäfte des Fürstentums Kulmbach. Georg der Fromme gehörte zu den Mitunterzeichnern der Confessio Augustana, die am 25. Juni 1530 auf dem Reichstag zu Augsburg Kaiser Karl V. übergeben wurde. | |
Georg Friedrich I. | 1543 | 1603 | Als einziger Sohn von Georg dem Frommen war Georg Friedrich I. seit 1543 Markgraf von Ansbach und folgte 1557 Albrecht Alcibiades als Markgraf von Kulmbach. Für den zunehmend depressiven preußischen Herzog Albrecht Friedrich übernahm er 1577 als dessen nächster Verwandter die Vormundschaft. Georg Friedrich I. gelang eine Konsolidierung des Finanzwesens. Als vorbildlich empfundene fränkische Beamte wurden nach Preußen entsandt, um dort ebenfalls entsprechende Reformen umzusetzen. Mit Georg Friedrich I. starb die ältere Linie der fränkischen Hohenzollern aus. | |
Joachim Ernst | 1603 | 1625 | Nach dem Aussterben der älteren fränkischen Linie der Hohenzollern wurden erneut die beiden Fürstentümer, diesmal unter den beiden jüngeren Söhnen des Kurfürsten Johann Georg aufgeteilt. Während Christian das Fürstentum Kulmbach übernahm und den Regierungssitz nach Bayreuth verlagerte, erhielt Joachim Ernst das Fürstentum Ansbach. | |
Friedrich III. | 1625 | 1634 | Friedrich III. folgte seinem Vater Joachim Ernst. Bis zu seiner Volljährigkeit führte allerdings seine Mutter Sophie von Solms-Laubach die Geschäfte. 1634, im Jahre seiner Volljährigkeit, fiel er im Dreißigjährigen Krieg in der Schlacht bei Nördlingen auf der Seite der Schweden. | |
Albrecht II. | 1634 | 1667 | Albrecht II. war ein weiterer Sohn von Joachim Ernst. Bis zu seiner Volljährigkeit 1639 war nochmals seine Mutter Sophie von Solms-Laubach die Regentin über das Fürstentum. | |
Johann Friedrich | 1667 | 1686 | Für Johann Friedrich als spätgeborenen ersten Sohn von Albrecht II. aus zweiter Ehe wurde bis zu seiner Volljährigkeit 1672 eine Vormundschaftsregierung eingesetzt. | |
Christian Albrecht | 1686 | 1692 | Für Christian Albrecht, den jungen Sohn des Johann Friedrich, wurde erneut eine Vormundschaftsregierung eingesetzt. Er starb noch vor Erreichen seiner Volljährigkeit. | |
Georg Friedrich II. | 1692 | 1703 | Georg Friedrich der Jüngere folgte als Bruder von Christian Albrecht als Markgraf nach. Auch bis zu seiner Volljährigkeit wurde eine Vormundschaftsregierung eingesetzt. Im Pfälzischen Erbfolgekrieg kämpfte er als Freiwilliger in der Reichsarmee und er fiel nach Verdiensten schließlich in der Schlacht bei Schmidmühlen im Spanischen Erbfolgekrieg. Er hinterließ keine Nachkommen. | |
Wilhelm Friedrich | 1703 | 1723 | Wilhelm Friedrich war der jüngste Sohn von Johann Friedrich. Da er in zweiter Ehe des Vaters mit Eleonore von Sachsen-Eisenach geboren wurde, war er ein Halbbruder der beiden vorausgegangenen Markgrafen. Er gründete 1710 die Ansbacher Fayencenmanufaktur. | |
Karl Wilhelm Friedrich | 1723 | 1757 | Karl Wilhelm Friedrich, genannt der Wilde Markgraf, folgte als einziger Sohn von Wilhelm Friedrich. Bis zu seiner Volljährigkeit übernahm seine Mutter Christiane Charlotte von Württemberg die Regentschaft. Er regierte als absolutistischer Herrscher mit prunkvollem Hofstaat und ging exzessiv seiner Jagdleidenschaft nach, dabei hinterließ er seinem Sohn als Nachfolger eine enorme Schuldenlast. Zu seinen vielfältigen Bautätigkeiten zählt der Umbau des Ansbacher Schlosses, die Errichtung zweier Schlossbauten in Gunzenhausen und die Erweiterung der Sankt Gumbertus Kirche in Ansbach im Markgrafenstil. | |
Christian Friedrich Karl Alexander | 1757 | 1791 | Christian Friedrich Karl Alexander war der Sohn von Karl Wilhelm Friedrich. Nachdem mit dem Tod von Friedrich Christian auch die jüngere Linie der Bayreuther Markgrafen erloschen war, kamen erstmals nach 1603 die beiden Fürstentümer Bayreuth und Ansbach wieder in einer Personalunion zusammen. In einem geheimen Vertrag verkaufte Karl Alexander 1791 die beiden Fürstentümer an Preußen. Im Gegenzug erhielt er eine lebenslange Pension. Er heiratete Elizabeth Craven und begab sich mit ihr als Privatmann nach England, wo er sich bis zu seinem Lebensabend der Pferdezucht widmete. |
Die natürlichen Gegebenheiten des Territoriums boten günstige Voraussetzungen für eine intensive Landwirtschaft: Die Bodenbeschaffenheit war in weiten Teilen sehr fruchtbar und gestattete die Einbringung reicher Ernten. Das Fürstentum galt deshalb als ein reiches Agrarland, wovon zu einem gewissen Teil auch die Bevölkerung des Landes profitieren konnte.
Nachdem 1541 mit dem Regensburger Teilungsvertrag die Grenze zum benachbarten Unterland des Fürstentums Kulmbach (dem Gebiet um Erlangen und Neustadt a. d. Aisch) endgültig festgelegt worden war, gab es bis zum Ende der Selbstständigkeit keine tiefgreifenden Änderungen mehr am territorialen Bestand des Fürstentums. Lediglich mit der 1741 durch Erbschaft angefallenen Grafschaft Sayn-Altenkirchen im Westerwald ergab sich nochmals ein größerer Gebietszuwachs.
Die obere administrative Ebene des Fürstentums Ansbach bestand in der Mitte des 18. Jahrhunderts aus insgesamt 15 Verwaltungsgebieten (ohne die Grafschaft Sayn-Altenkirchen):
Der oberen Verwaltungsebene nachgeordnet waren ca. 60 Vogt-, Richter-, Stadtvogteiämter, sowie die Verwaltungen der im Zuge der Reformation aufgehobenen Klöster.
Mit Patent vom 3. Juli 1795 wurde Verwaltung und Justiz getrennt. Die Verwaltung wurde nun in 6 Landkreise geteilt. Mit Patent vom 19. November 1795 und der Instruktion für sämtliche Stadtgerichte, Justizämter und Patrimonialgerichte des Fürstenthums Ansbach vom 11. Juni 1797 wurden die Regelungen konkretisiert und die Justizämter eingerichtet.[1]
Justizamt | Sitz | Kreis | Gebiet |
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Justizamt Ansbach | Ansbach | Ansbacher Kreis | |
Justizamt Leutershausen | Leutershausen | Ansbacher Kreis | |
Justizamt Insingen | Insingen | Ansbacher Kreis | |
Justizamt Cadolzburg | Cadolzburg | Schwabacher Kreis | |
Justizamt Schwabach | Schwabach | Schwabacher Kreis | |
Justizamt Burgthann | Burgthann | Schwabacher Kreis | |
Justizamt Wöhrd | Wöhrd | Schwabacher Kreis | |
Justizamt Gostenhof | Gostenhof | Schwabacher Kreis | |
Justizamt Gunzenhausen | Gunzenhausen | Gunzenhäuser Kreis | |
Justizamt Roth | Roth | Gunzenhäuser Kreis | |
Justizamt Stauf | Stauf | Gunzenhäuser Kreis | |
Justizamt Heidenheim | Heidenheim | Wassertrüdinger Kreis | |
Justizamt Wassertrüdingen | Wassertrüdingen | Wassertrüdinger Kreis | |
Justizamt Crailsheim | Crailsheim | Crailsheimer Kreis | |
Justizamt Feuchtwang | Feuchtwangen | Crailsheimer Kreis | |
Justizamt Uffenheim | Uffenheim | Uffenheimer Kreis | |
Justizamt Mainbernheim | Mainbernheim | Uffenheimer Kreis | |
Justizamt Prichsenstadt | Prichsenstadt | Uffenheimer Kreis |
Es wurden 5 Stadtgerichte gebildet:
Das Wappen der Hohenzollern im Fürstentum Ansbach war im Laufe der Jahrhunderte erheblichen Veränderungen unterworfen. Es setzt sich immer stärker aus verschiedenen Elementen zusammen, die die immer umfangreicheren Ansprüche der Familie repräsentieren. Dabei nahmen die fränkischen Hohenzollern vermehrt auch die Ansprüche ihrer preußischen Verwandten mit in ihr Wappen auf.
Das Stammwappen der Hohenzollern ist Silber und Schwarz geviert. Als gemehrtes Wappen erscheint es im Wechsel mit dem Wappenfeld, welches die Burggrafschaft symbolisiert: Ein schwarzer doppelschwänziger Löwe auf goldenem Grund. Der Löwe trägt eine rote Krone. Die hinzukommende Kurfürstenwürde durch die Mark Brandenburg bringt als weiteres Wappenbild den Brandenburger Adler, einen roten Adler auf silbernem Grund. Nach Bernhard Peter stieg die Anzahl der Wappenfelder bis 1769 auf 33 Felder.[2] Darin werden Ansprüche auf zuvor eigenständige Herzogtümer oder auch Bistümer abgebildet, die aber vorrangig von der Hauptlinie der Hohenzollern erhoben werden.
Bank der geistlichen Fürsten: Hochstift Bamberg | Hochstift Würzburg | Hochstift Eichstätt | Ballei Franken des Deutschen Ordens
Bank der weltlichen Fürsten: Markgraftum Brandenburg-Ansbach | Markgraftum Brandenburg-Kulmbach (bzw. nach 1604 Brandenburg-Bayreuth) | Gefürstete Grafschaft Henneberg | bis 1792 dazu: Gefürstete Grafschaft Gimborn | Gefürstete Grafschaft Löwenstein-Wertheim | Gefürstete Grafschaft Hohenlohe-Waldenburg
Bank der Grafen und Herren: Grafschaft Castell | Grafschaft Erbach | Grafschaft Hohenlohe | Herrschaft Limpurg | Herrschaft Reichelsberg | Grafschaft Rieneck | Herrschaft Schwarzenberg | Grafschaft Wertheim | bis 1792 dazu: Herrschaft Hausen | Herrschaft Seinsheim | Herrschaft Welzheim | Herrschaft Wiesentheid
Bank der Städte: Nürnberg | Rothenburg | Schweinfurt | Weißenburg | Windsheim