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Fürstentum Ansbach (1398–1792)


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Territorium des Fürstentums Ansbach (1791)

Das Fürstentum Ansbach bzw. Markgraftum Brandenburg-Ansbach war ein reichsunmittelbares Territorium im Fränkischen Reichskreis, das von Nebenlinien des Hauses Hohenzollern regiert wurde.

Geschichte[Bearbeiten]

Entstehung und geschichtliche Entwicklung[Bearbeiten]

Das Fürstentum Ansbach entwickelte sich aus dem untergebirgischen Landesteil der Burggrafschaft Nürnberg. Zusammen mit dem obergebirgischen Teil der Burggrafschaft bildete es die fränkischen Stammlande der Hohenzollern. Nachdem die Hohenzollern 1415/1417 mit Burggraf Friedrich VI. von Nürnberg in den erblichen Besitz der Mark Brandenburg gelangt waren, verwendeten sie ihren dadurch neu erworbenen Titel Markgraf mit der Zeit auch in ihren bisherigen fränkischen Besitzungen. Mit dem 1427 erfolgten Verkauf der Nürnberger Burggrafenburg an die Reichsstadt Nürnberg endete das burggräfliche Kapitel in der Geschichte der Hohenzollern. Für ihre fränkischen Territorien bürgerte sich nunmehr die Bezeichnung Markgraftum ein, bzw. im Zuge späterer (zunächst jedoch nur vorübergehender) Landesteilungen dann Markgraftümer. Die endgültige Trennung in zwei selbstständige Territorien fand schließlich 1486 nach dem Tod von Markgraf Albrecht Achilles statt. Entsprechend der 1473 von Albrecht erlassenen Dispositio Achillea wurde dabei das hohenzollernsche Herrschaftsgebiet in Franken unter seine beiden jüngeren Söhnen aufgeteilt. Die Zuweisung der beiden Landesteile wurde durch Losentscheid entschieden. Friedrich II. fiel dabei mit dem untergebirgischen Land das spätere Fürstentum Ansbach zu, während sein Bruder Siegmund mit dem zweiten Landesteil das nachmalige Fürstentum Kulmbach erhielt.

Das Fürstentum Ansbach wurde zwar mehrfach in Personalunion mit dem Fürstentum Kulmbach (bzw. seit 1604 Bayreuth) regiert (1495–1515, 1557–1603 und 1769–1791), es blieb aber bis zum Ende des alten Reiches ein staatsrechtlich eigenständiges Territorium. Mit dem Fürstentum Bayreuth wurde es 1791/1792 an den preußischen Staat angegliedert und zusammen als Ansbach-Bayreuth zunächst von Karl August von Hardenberg gemeinsam verwaltet. Noch vor der Niederlage Preußens im vierten Koalitionskrieg fiel es 1806 durch einen von Napoleon erzwungenen Gebietstausch an das Königreich Bayern.

Die Markgrafen von Brandenburg-Ansbach[Bearbeiten]

Markgraf von bis Anmerkungen Bild
Friedrich I. 1398 1440 Friedrich I. war der jüngere Bruder von Johann III. Er zählte noch zu den Burggrafen von Nürnberg. Nach der Teilung erhielt er von seinem Vater dem Burggrafen Friedrich V. von Nürnberg 1398 das "untergebürgische" Fürstentum Ansbach und nach dem Tod seines Bruder auch das "obergebürgische" Fürstentum Kulmbach. Seit 1415 erhielt er auch die Würde des Kurfürsten von Brandenburg verliehen. 1371 Friedrich-01.jpg
Albrecht I. Achilles 1440 1486 Albrecht Achilles übernahm als Markgraf von Ansbach nach dem Tod seines ohne männliche Nachkommen verstorbenen Bruders Johann der Alchemist auch das Fürstentum Kulmbach. Als sein ältester Bruder Friedrich der Eiserne 1470 als Kurfürst von Brandenburg abdankte, folgte er ihm nach und vereinte damit den gesamten Besitz der Hohenzollern in einer Hand. Albrecht Achilles.jpg
Friedrich II. 1486 1515 Friedrich II. war der zweite Sohn des Albrecht Achilles. Er übernahm nach dem Tod seines Bruders Siegmund auch das Fürstentum Kulmbach. Wegen seines verschwenderischen Lebensstils wurde er 1515 von seinen Söhnen abgesetzt und 13 Jahre lang auf der Plassenburg gefangen gehalten.
Georg der Fromme 1515 1543 Georg der Fromme war ein Sohn von Friedrich II.. Zusammen mit Bruder Kasimir entmachtete er seinen Vater 1515. Georg der Fromme übernahm dabei das Fürstentum Ansbach, ließ es in seiner Abwesenheit aber von seinem Bruder verwalten. Als dieser starb, übernahm er für Kasimirs minderjährigen Sohn Albrecht Alcibiades bis zu dessen Volljährigkeit die Regierungsgeschäfte des Fürstentums Kulmbach. Georg der Fromme gehörte zu den Mitunterzeichnern der Confessio Augustana, die am 25. Juni 1530 auf dem Reichstag zu Augsburg Kaiser Karl V. übergeben wurde. Georg der Fromme.jpg
Georg Friedrich I. 1543 1603 Als einziger Sohn von Georg dem Frommen war Georg Friedrich I. seit 1543 Markgraf von Ansbach und folgte 1557 Albrecht Alcibiades als Markgraf von Kulmbach. Für den zunehmend depressiven preußischen Herzog Albrecht Friedrich übernahm er 1577 als dessen nächster Verwandter die Vormundschaft. Georg Friedrich I. gelang eine Konsolidierung des Finanzwesens. Als vorbildlich empfundene fränkische Beamte wurden nach Preußen entsandt, um dort ebenfalls entsprechende Reformen umzusetzen. Mit Georg Friedrich I. starb die ältere Linie der fränkischen Hohenzollern aus. 1539 Georg Friedrich.jpg
Joachim Ernst 1603 1625 Nach dem Aussterben der älteren fränkischen Linie der Hohenzollern wurden erneut die beiden Fürstentümer, diesmal unter den beiden jüngeren Söhnen des Kurfürsten Johann Georg aufgeteilt. Während Christian das Fürstentum Kulmbach übernahm und den Regierungssitz nach Bayreuth verlagerte, erhielt Joachim Ernst das Fürstentum Ansbach. Joachim Ernst 02 IV 13 2 0026 01 0369 a Seite 1 Bild 0001.jpg
Friedrich III. 1625 1634 Friedrich III. folgte seinem Vater Joachim Ernst. Bis zu seiner Volljährigkeit führte allerdings seine Mutter Sophie von Solms-Laubach die Geschäfte. 1634, im Jahre seiner Volljährigkeit, fiel er im Dreißigjährigen Krieg in der Schlacht bei Nördlingen auf der Seite der Schweden.
Albrecht II. 1634 1667 Albrecht II. war ein weiterer Sohn von Joachim Ernst. Bis zu seiner Volljährigkeit 1639 war nochmals seine Mutter Sophie von Solms-Laubach die Regentin über das Fürstentum. Albrecht von Brandenburg-Ansbach (aka).jpg
Johann Friedrich 1667 1686 Für Johann Friedrich als spätgeborenen ersten Sohn von Albrecht II. aus zweiter Ehe wurde bis zu seiner Volljährigkeit 1672 eine Vormundschaftsregierung eingesetzt.
Christian Albrecht 1686 1692 Für Christian Albrecht, den jungen Sohn des Johann Friedrich, wurde erneut eine Vormundschaftsregierung eingesetzt. Er starb noch vor Erreichen seiner Volljährigkeit.
Georg Friedrich II. 1692 1703 Georg Friedrich der Jüngere folgte als Bruder von Christian Albrecht als Markgraf nach. Auch bis zu seiner Volljährigkeit wurde eine Vormundschaftsregierung eingesetzt. Im Pfälzischen Erbfolgekrieg kämpfte er als Freiwilliger in der Reichsarmee und er fiel nach Verdiensten schließlich in der Schlacht bei Schmidmühlen im Spanischen Erbfolgekrieg. Er hinterließ keine Nachkommen.
Wilhelm Friedrich 1703 1723 Wilhelm Friedrich war der jüngste Sohn von Johann Friedrich. Da er in zweiter Ehe des Vaters mit Eleonore von Sachsen-Eisenach geboren wurde, war er ein Halbbruder der beiden vorausgegangenen Markgrafen. Er gründete 1710 die Ansbacher Fayencenmanufaktur. WilliamFrederickBrandenburgAnsbach.jpg
Karl Wilhelm Friedrich 1723 1757 Karl Wilhelm Friedrich, genannt der Wilde Markgraf, folgte als einziger Sohn von Wilhelm Friedrich. Bis zu seiner Volljährigkeit übernahm seine Mutter Christiane Charlotte von Württemberg die Regentschaft. Er regierte als absolutistischer Herrscher mit prunkvollem Hofstaat und ging exzessiv seiner Jagdleidenschaft nach, dabei hinterließ er seinem Sohn als Nachfolger eine enorme Schuldenlast. Zu seinen vielfältigen Bautätigkeiten zählt der Umbau des Ansbacher Schlosses, die Errichtung zweier Schlossbauten in Gunzenhausen und die Erweiterung der Sankt Gumbertus Kirche in Ansbach im Markgrafenstil. Charles William, margrave of Brandenburg-Ansbach.jpg
Christian Friedrich Karl Alexander 1757 1791 Christian Friedrich Karl Alexander war der Sohn von Karl Wilhelm Friedrich. Nachdem mit dem Tod von Friedrich Christian auch die jüngere Linie der Bayreuther Markgrafen erloschen war, kamen erstmals nach 1603 die beiden Fürstentümer Bayreuth und Ansbach wieder in einer Personalunion zusammen. In einem geheimen Vertrag verkaufte Karl Alexander 1791 die beiden Fürstentümer an Preußen. Im Gegenzug erhielt er eine lebenslange Pension. Er heiratete Elizabeth Craven und begab sich mit ihr als Privatmann nach England, wo er sich bis zu seinem Lebensabend der Pferdezucht widmete. CharlesAlexanderBrandenburgAnsbach.jpg

Geografie[Bearbeiten]

Topografie und territorialer Bestand[Bearbeiten]

Die natürlichen Gegebenheiten des Territoriums boten günstige Voraussetzungen für eine intensive Landwirtschaft: Die Bodenbeschaffenheit war in weiten Teilen sehr fruchtbar und gestattete die Einbringung reicher Ernten. Das Fürstentum galt deshalb als ein reiches Agrarland, wovon zu einem gewissen Teil auch die Bevölkerung des Landes profitieren konnte.

Nachdem 1541 mit dem Regensburger Teilungsvertrag die Grenze zum benachbarten Unterland des Fürstentums Kulmbach (dem Gebiet um Erlangen und Neustadt a. d. Aisch) endgültig festgelegt worden war, gab es bis zum Ende der Selbstständigkeit keine tiefgreifenden Änderungen mehr am territorialen Bestand des Fürstentums. Lediglich mit der 1741 durch Erbschaft angefallenen Grafschaft Sayn-Altenkirchen im Westerwald ergab sich nochmals ein größerer Gebietszuwachs.

Administrative Gliederung[Bearbeiten]

Die obere administrative Ebene des Fürstentums Ansbach bestand in der Mitte des 18. Jahrhunderts aus insgesamt 15 Verwaltungsgebieten (ohne die Grafschaft Sayn-Altenkirchen):

Der oberen Verwaltungsebene nachgeordnet waren ca. 60 Vogt-, Richter-, Stadtvogteiämter, sowie die Verwaltungen der im Zuge der Reformation aufgehobenen Klöster.

Mit Patent vom 3. Juli 1795 wurde Verwaltung und Justiz getrennt. Die Verwaltung wurde nun in 6 Landkreise geteilt. Mit Patent vom 19. November 1795 und der Instruktion für sämtliche Stadtgerichte, Justizämter und Patrimonialgerichte des Fürstenthums Ansbach vom 11. Juni 1797 wurden die Regelungen konkretisiert und die Justizämter eingerichtet.[1]

Justizamt Sitz Kreis Gebiet
Justizamt Ansbach Ansbach Ansbacher Kreis
Justizamt Leutershausen Leutershausen Ansbacher Kreis
Justizamt Insingen Insingen Ansbacher Kreis
Justizamt Cadolzburg Cadolzburg Schwabacher Kreis
Justizamt Schwabach Schwabach Schwabacher Kreis
Justizamt Burgthann Burgthann Schwabacher Kreis
Justizamt Wöhrd Wöhrd Schwabacher Kreis
Justizamt Gostenhof Gostenhof Schwabacher Kreis
Justizamt Gunzenhausen Gunzenhausen Gunzenhäuser Kreis
Justizamt Roth Roth Gunzenhäuser Kreis
Justizamt Stauf Stauf Gunzenhäuser Kreis
Justizamt Heidenheim Heidenheim Wassertrüdinger Kreis
Justizamt Wassertrüdingen Wassertrüdingen Wassertrüdinger Kreis
Justizamt Crailsheim Crailsheim Crailsheimer Kreis
Justizamt Feuchtwang Feuchtwangen Crailsheimer Kreis
Justizamt Uffenheim Uffenheim Uffenheimer Kreis
Justizamt Mainbernheim Mainbernheim Uffenheimer Kreis
Justizamt Prichsenstadt Prichsenstadt Uffenheimer Kreis

Es wurden 5 Stadtgerichte gebildet:

Wappen der Markgrafen von Ansbach und Bayreuth am Feuchtwanger Röhrenbrunnen
Wappen des Markgrafen Wilhelm Friedrich in der Kirche St. Michael in Markt Berolzheim

Wappen[Bearbeiten]

Das Wappen der Hohenzollern im Fürstentum Ansbach war im Laufe der Jahrhunderte erheblichen Veränderungen unterworfen. Es setzt sich immer stärker aus verschiedenen Elementen zusammen, die die immer umfangreicheren Ansprüche der Familie repräsentieren. Dabei nahmen die fränkischen Hohenzollern vermehrt auch die Ansprüche ihrer preußischen Verwandten mit in ihr Wappen auf.

Das Stammwappen der Hohenzollern ist Silber und Schwarz geviert. Als gemehrtes Wappen erscheint es im Wechsel mit dem Wappenfeld, welches die Burggrafschaft symbolisiert: Ein schwarzer doppelschwänziger Löwe auf goldenem Grund. Der Löwe trägt eine rote Krone. Die hinzukommende Kurfürstenwürde durch die Mark Brandenburg bringt als weiteres Wappenbild den Brandenburger Adler, einen roten Adler auf silbernem Grund. Nach Bernhard Peter stieg die Anzahl der Wappenfelder bis 1769 auf 33 Felder.[2] Darin werden Ansprüche auf zuvor eigenständige Herzogtümer oder auch Bistümer abgebildet, die aber vorrangig von der Hauptlinie der Hohenzollern erhoben werden.

Literatur[Bearbeiten]

  • Cordula Nolte: Familie, Hof und Herrschaft. Das verwandtschaftliche Beziehungs- und Kommunikationsnetz der Reichsfürsten am Beispiel der Markgrafen von Brandenburg-Ansbach (1440-1530), Ostfildern 2005
  • Roland-Götz Foerster: Herrschaftsverständnis und Regierungsstruktur in Brandenburg-Ansbach 1648-1703. Ein Beitrag zur Geschichte des Territorialstaates im Zeitalter des. Absolutismus. Ansbach 1975.
  • Max Spindler (Hrsg.), Gertrud Diepolder (Red.): Bayerischer Geschichtsatlas. Bayerischer Schulbuch-Verlag, München 1969.
  • Max Spindler, Andreas Kraus (Hrsg.): Geschichte Frankens bis zum Ausgang des 18. Jahrhunderts (= Handbuch der bayerischen Geschichte. Bd. 3: Franken, Schwaben, Oberpfalz bis zum Ausgang des 18. Jahrhunderts. Teilbd. 1). 3., neu bearbeitete Auflage. Beck, München 1997, ISBN 3-406-39451-5.
  • Arno Störkel: Verhasster Schwager und bon oncle. Friedrich der Große und die Markgrafen von Ansbach. In: Friedrich der Große und die Dynastie der Hohenzollern. Beiträge des fünften Colloquiums in der Reihe „Friedrich300“ vom 30. September / 1. Oktober 2011, hg. von Michael Kaiser und Jürgen Luh. Onlinepublikation auf perspectivia.net.
  • Gerhard Rechter: Das Reichssteuerregister von 1497 des Fürstentums Brandenburg-Ansbach-Kulmbach unterhalb Gebürgs (2 Teilbände). Veröffentlichung der Gesellschaft für Familienforschung in Franken. Nürnberg 1985.
  • Gerhard Rechter: Das Reichssteuerregister von 1497 des Fürstentums Brandenburg-Ansbach-Kulmbach oberhalb Gebürgs. Veröffentlichung der Gesellschaft für Familienforschung in Franken. Nürnberg 1988.
  • Gerhard Taddey (Hrsg.): Lexikon der deutschen Geschichte. Ereignisse, Institutionen, Personen. Von den Anfängen bis zur Kapitulation 1945. 3., überarbeitete Auflage. Kröner, Stuttgart 1998, ISBN 3-520-81303-3.
  • Friedrich Gottlob Leonhardi: Erdbeschreibung der Fränkischen Fürstenthümer Bayreuth und Anspach, Halle 1797. Digitalisat auf Google Books.

Weblinks[Bearbeiten]

  Wikisource: Fürstentum Ansbach – Quellen und Volltexte
  Commons: Fürstentum Ansbach – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. Instruktion für sämtliche Stadtgerichte, Justizämter und Patrimonialgericht des Fürstenthums Ansbach vom 11. Juni 1797, Titel II (Errichtung der Justizämter), § 15 ff., online
  2. http://www.dr-bernhard-peter.de/Heraldik/Galerien/galerie520.htm